Mit dem Abschluss eines Wartungsvertrags für Ihre Heizungsanlage erhalten
Sie bei uns höchste Priorität.
Der Vorteil beim Abschluss eines Wartungsvertrags liegt für Sie darin, dass Ihnen im Falle eines Notdiensteinsatzes außerhalb der offiziellen Geschäftszeiten, weder die sonst anfallende Bereitschaftspauschale, noch die von der Tageszeit sowie auch vom Wochentag abhängenden Zuschläge berechnet werden. Es werden lediglich die gültigen Verrechnungssätze (ohne Zuschläge) berechnet.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zu einem Wartungsvertrag
für Ihre Heizungsanlage.
Hierzu nutzen Sie bitte das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.